Das kleine Kindergarten-ABC
Aufsichtspflicht
Die Aufsicht über die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten fällt in die Verantwortung der Eltern. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Erzieherinnen und endet mit der Übergabe an die Eltern. Falls das Kind nicht persönlich abgeholt wird, muss der Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf. Soll das Kind den Heimweg alleine antreten, so muss der Einrichtung eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollten nicht mit dem Abholen beauftragt werden.
Bringen und Abholen
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Die Erfüllung des Bildungsauftrags der Einrichtung setzt jedoch einen regelmäßigen Besuch des Kindes voraus. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind bis spätestens 9.00 Uhr im Kindergarten ist. Nur dies ermöglicht allen Kindern eine ungestörte Freispielphase. Aus diesem Grund sollten Anrufe auch nur in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr erfolgen. Die Kinder können von 12.00 - 13.00 Uhr oder ab 13.30 Uhr abgeholt werden. Bitte holen Sie Ihr Kind nicht vor 12.00 Uhr (außer nach Absprache) ab, da wir den Vormittag als Gruppe gemeinsam beenden wollen. Die Betreuungszeit endet, je nach Betreuungsvertrag, um 14.00 oder um 16.00 Uhr. Kann das Kind - gleich aus welchem Grund - die Einrichtung nicht besuchen, muss dies am gleichen Tag bis spätestens 9.00 Uhr der Einrichtung mitgeteilt werden. Längeres Fernbleiben (z.B. Urlaub) muss der Einrichtung ebenfalls rechtzeitig mitgeteilt werden.
Bücherei
Im Kindergarten haben wir eine kleine Elternbücherei zu pädagogischen Themen eingerichtet. Wer ein Buch entleihen möchte, lässt sich durch das Personal in das Entleih- und Rückgabebuch eintragen.
Gäste/Geschwisterkinder
Nach vorheriger Absprache und Anmeldung bei den Erzieherinnen dürfen auch Gastkinder einen Tag im Kindergarten verbringen. Die beste Zeit dafür ist während der NRW-Schulferien.
Geburtstag des Kindergartenkindes
Der Geburtstag eines Kindes wird natürlich auch im Kindergarten gefeiert. Das Geburtstagskind ist an diesem Tag die Hauptperson und darf eine, nach seinen Wünschen gestaltete, Geburtstagskrone tragen. Höhepunkt des Tages ist die gemeinsame Feier, zu der das Geburtstagskind möglichst gesunde Leckereien für alle mitbringt, z.B. Obstspieße, Brötchen oder Kuchen.
Informationsaustausch
Der Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Kindergarten findet auf verschiedenen Wegen statt:
- Aktuelle Infos von/für Eltern hängen an der Info-Wand aus. Bitte stets beachten!
- Bildungs- und Entwicklungsprozesse jedes Kindes werden in einem persönlichen Portfolio dokumentiert. Im Portfolio werden z.B. gemalte Bilder, Fotos, Beobachtungen und Erzählungen gesammelt. Dabei sind die Inhalte so angelegt, dass sie keiner Wertung unterzogen werden und kein Leistungsdruck bei den Kindern entsteht.
- Elternabende dienen u.a. der gegenseitigen Information über Kindergartenbelange, den aktuellen Stand der Gruppe, Neuregelungen etc.. Auch wichtige Entscheidungen werden auf Elternabenden gefällt. Die Teilnahme an den Elternabenden wird von allen Eltern erwartet.
- Über aktuelle Themen informiert Sie das pädagogische Personal in einem Elternbrief. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit des Informationsaustausches beim Holen oder Bringen der Kinder. Für ein längeres Gespräch vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kleidung
Die Kinder brauchen folgende Kleidung, die im Kindergarten bleibt:
- 1 Paar Hausschuhe
- 1 Paar Gummistiefel
- 1 Satz Kleidung zum Wechseln
- Regenjacke
- Buddelhose
Bitte überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob diese Kleidung noch passt.
Kostenbeitrag
Neben den gesetzlichen Elternbeiträgen, die vom Jugendamt erhoben werden, verpflichten sich die Eltern zur Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags an den Trägerverein. Im Beitrag von derzeit 35,- € monatlich sind enthalten:
- Eigenanteil an den laufenden Kosten der Einrichtung
- wöchentliches Musizieren mit der Musikpädagogin
- wöchentliche Obst- und Gemüselieferung aus kontrolliert ökologischem Anbau
Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch für die Schließungszeiten zu entrichten; ebenso wenn das Kind aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen kann oder wenn es auf Wunsch der Eltern teilweise oder regelmäßig fernbleibt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung des Kostenbeitrags möglich. Entsprechende Anträge sind an den Vorstand zu richten, der hierüber zu entscheiden hat.
Mahlzeiten
Die Kinder haben bis 10.30 Uhr täglich die Möglichkeit, am dafür hergerichteten Tisch ihr Frühstück einzunehmen. Für Wasser und ungesüßten „Gespenstertee“ ist im Kindergarten gesorgt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausschließlich ein nahrhaftes Frühstück in einer Brotdose mit, keine Trinkpäckchen oder Süßigkeiten. Um 13.00 Uhr gibt es ein warmes Mittagessen, das von unserer Köchin frisch zubereitet wird. In unterschiedlichen Abständen wird gemeinsam gefrühstückt, Brot gebacken oder mit den Kindern gekocht. Jedes Kind trägt etwas dazu bei. Ein Elternbrief teilt Ihnen mit, was Ihr Kind zum gemeinsamen Frühstück mitbringen soll. Nach dem Essen putzen die Kinder sich die Zähne. Bitte geben Sie Ihrem Kind dafür eine Zahnbürste mit, die im Kindergarten verbleibt.
Öffnungszeiten
Der Kindergarten ist täglich von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Schließungszeiten/ Ferien
Der Kindergarten hält eine Schließungszeit von drei Wochen während der Sommerferien ein. Ebenso ist er einige Tage während der Weihnachtsferien und an zwei Brückentagen geschlossen. Eine vorübergehende Schließung kann auch aus anderen besonderen Gründen erfolgen, z.B. ansteckende Krankheiten oder Ausfall von pädagogischen Kräften.
Spielsachen mitbringen
Es sollte generell kein eigenes Spielzeug mitgebracht werden, denn für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Kindergarten keine Haftung. Bitte geben Sie ihrem Kind daher auch keine wertvollen Gegenstände mit.
Versicherungsschutz
Kinder, die verbindlich im Kindergarten aufgenommen sind, sind auf dem Weg zu und von der Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auch bei Ausflügen und anderen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.