Schlossgespenst werden
Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August, wenn unsere Ältesten in die Schule kommen. Um bei uns aufgenommen zu werden, muss Ihr Kind dann mindestens 2 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Buchung von 35 oder 45 Stunden Betreuungszeit, selbst wenn Sie sie nicht in vollem Umfang nutzen möchten. Ob Ihr Kind getauft, geimpft oder „trocken“ ist, spielt für uns keine Rolle.
Wenn Sie sich für unseren Kindergarten interessieren, vereinbaren Sie zunächst einen Besuchstermin mit unserer Leiterin Christiane Seller. Beim gegenseitigen Kennenlernen können Sie und Ihr Kind sich alle(s) in Ruhe anschauen und Fragen stellen. Von Frau Seller erhalten Sie dann einen Anmeldebogen, den Sie bitte bis Januar zurückschicken. Im Februar tagt der Kindergartenrat und entscheidet über Neuaufnahmen. Eine Antwort erhalten Sie bis Anfang März. Wenn Ihr Kind aufgenommen wurde, schließen Sie mit dem Verein einen Betreuungsvertrag und verpflichten sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 35,- € monatlich. Das Jugendamt wird von uns über Ihre Aufnahme informiert und wendet sich zur Erhebung des gesetzlichen Elternbeitrags schriftlich an Sie. Dieser Elternbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und wird an das Jugendamt gezahlt.
Zur ersten Eingewöhnung laden wir Sie und Ihr Kind vor den Sommerferien zu 3 Schnuppertagen ein. Richtig spannend wird es dann nach den Ferien: die neuen Kinder kommen mit verschiedenen „Startterminen“ in den Kindergarten damit die Erzieherinnen jedem Kind besonders viel Aufmerksamkeit schenken können. Nun ist es auch Zeit, sich langsam von den Eltern zu verabschieden und den Vormittag im Kreis der anderen Schlossgespenster zu verbringen.